
gelten neben Waren- und Dienstleistungsmarken als zweiter Schutzgegenstand des Markengesetzes (vgl. § 5). Zu den geschäftlichen Bezeichnungen zählen Unternehmenskennzeichen und Werktitel.
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https://www.absatzwirtschaft.de/markenlexikon/

geschäftliche Bezeichnungen, Unternehmenskennzeichen und Werktitel, die gemäß §§ 1 Nr. 2, 5 und 15 Markengesetz vom 25. 10. 1994 rechtlichen Schutz genießen. Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs o...
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Mit geschäftlichen Bezeichnungen werden im Markenrecht Werktitel und Unternehmenskennzeichen bezeichnet (§ 5 Abs. 1 MarkenG). Geschäftliche Bezeichnungen werden gemäß §§ 5, 15 MarkenG urheberrechtlich geschützt.
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